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REGLEMENT

Verhalten: Das Fair-Play gegenüber anderen Teilnehmern wird grossgeschrieben. Verkehrsregeln, Markierungen, Signale sowie Anweisungen von Helfern sind von den Teilnehmern und deren Begleitpersonen (Eltern, Trainer usw.) strikt einzuhalten – das Nichteinhalten endet mit einer Disqualifikation. Bei schweren Regelverstössen kann auch im Nachhinein eine Disqualifikation oder eine Zeitstrafe ausgesprochen werden. 

Ausrüstung: Das Fahrrad muss verkehrstüchtig (Bremsen, Reifen, etc.) sein. Das Absolvieren der Rad- und Laufstrecke mit nacktem Oberkörper ist nicht erlaubt. Auch das Barfusslaufen ist verboten.

Wechselzone und Strecken: Begleiter haben keinen Zugang zur Wechselzone. Der Teilnehmer absolviert den Wechsel selbstständig. Auf der Strecke sind keine Begleitung und Verpflegung erlaubt. Eine Ausnahme stellt die Kategorie “Pfüderi” dar: Eine Begleitperson (über 16 Jahre) pro Kind in der Kategorie „Pfüderi“ ist auf der Strecke und in der Wechselzone erlaubt. Die Schwimmstrecke absolvieren die Kinder ohne Begleitperson im Wasser, Schwimmhilfen wie Flügeli oder Brettli sind erlaubt, Flossen sind nicht erlaubt.

Startnummer: Die Startnummer wird beim Schwimmen nicht getragen. Beim Radfahren und beim Laufen ist sie gut sichtbar zu tragen. 

Schwimmen: Der Schwimmstart erfolgt im Wasser. Ab einem Teilnehmerfeld von mehr als 25 Kindern pro Kategorie starten Mädchen und Jungs zeitlich kurz versetzt nacheinander. Die Schwimmbahn wird nach dem Briefing per Los zugeteilt.

Radfahren: Das Fahrrad wird in den Wechselzonen geschoben. Eine Linie auf der Strasse markiert den Ort, ab dem das Radfahren erlaubt ist bzw. vor dem wieder abgestiegen werden muss. Die Strecke darf nicht verlassen werden.

Beim Radfahren muss ein Helm getragen werden. Das Helmriemchen wird vor dem Aufsteigen auf das Rad geschlossen und darf erst nach dem Abstellen des Rades wieder geöffnet werden. Beim Radfahren ist es immer geschlossen.

Das Fahren im Windschatten eines vorausfahrenden Teilnehmers ist verboten. Zwischen zwei Teilnehmern muss ein Abstand, der der Länge von zwei Fahrrädern entspricht, eingehalten werden.

Es wird auf der rechten Strassenseite gefahren. Überholen ist auf der linken Seite erlaubt und muss rasch erfolgen. Danach fährt der Teilnehmer wieder auf der rechten Seite. Nebeneinanderfahren und rechts überholen ist verboten.

Das Radfahren erfolgt auf einer abgesperrten Strasse, es herrscht Gegenverkehr (Radfahrer). Es ist ausdrücklich verboten, auf der Gegenfahrbahn zu fahren, auch wenn keine Sicherheitslinie vorhanden ist. Falls dies trotzdem geschieht, wird dieses Vergehen mit einer roten Karte (sofortige Disqualifikation) geahndet.

Achtung Abrolllänge! 

Für den Kinder-Triathlon gilt der Punkt 7.b.iii des Wettkampfreglements: Für die Kategorien Jugend 16 – 17 und Jugend 14 – 15 ist nur ein Fahrrad zulässig, welches die Kriterien für Drafting-Rennen erfüllt, selbst wenn es sich um ein Non-Drafting Rennen handelt. Für die Kategorie Jugend 14 – 15 ist die maximal erlaubte Abrolllänge 6.1 Meter, für die Kategorien unter 14 Jahren 5.66 Meter. Die Abrolllänge wird wie folgt gemessen: Eine Pedalumdrehung mit dem höchsten Gang entlang einer geraden Linie am Boden.  

Bemerkung: Problematisch sind Rennräder mit 28’’-Rädern, wenn die Kettenblätter und Ritzel normale Grösse haben. Bei Fahrrädern mit kleineren Radumfängen ist diese Regel meistens kein Problem. Sollte die Abrolllänge zu gross sein, so kann die hintere Gangschaltung so eingestellt werden, so dass nicht auf das kleinste Ritzel geschalten werden kann. Im Notfall wird dies vor Ort so eingestellt. Die Abrolllänge wird neben der Startnummernausgabe gemessen.

Laufen: Die Laufstrecke darf nicht verlassen werden. Die Startnummer wird beim Laufen gut sichtbar vorne getragen.

Strafen: Bei schweren Regelverstössen kann auch im Nachhinein eine Disqualifikation oder eine Zeitstrafe ausgesprochen werden. 

Versicherung: Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Gegenüber dem Veranstalter können keine Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. Die Versicherung gegen Diebstahl, Unfall, Krankheit sowie die eigene Haftpflicht ist Sache des Teilnehmers.

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