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REGLEMENT

Sämtliche Rennen des Sempachersee Triathlons unterstehen dem Wettkampfreglement von Swiss Triathlon in seiner aktuellen Fassung (aufrufbar unter http://www.swisstriathlon.ch) sowie den unten aufgeführten Regeln. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund zu starten. Doping ist verboten. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Es gilt das Doping-Statut von Swiss Olympic (aufrufbar unter http://www.antidoping.ch) in der aktuellen Fassung.

Sportliche Fairness und die Einhaltung der Regeln bilden die Grundsätze dieser Veranstaltung. Es ist verboten, sich unter Verletzung dieser Grundsätze Vorteile zu verschaffen. Die Nichtbeachtung dieses Reglements, das Nichtfolgeleisten der Anordnungen des Veranstalters sowie das Abkürzen der Wettkampfstrecken führen zur Disqualifikation.

Sicherheit: Die Teilnehmer sind für den einwandfreien Zustand und die technische Sicherheit ihrer Ausrüstung verantwortlich. Die Teilnehmer behindern sich nicht gegenseitig und gefährden weder sich noch Dritte. Sie haben die Verkehrsregeln sowie die Anweisungen des Veranstalters und des medizinischen Personals zu befolgen.

Zeitmessung: Die offizielle Zeitmessung und Datenverarbeitung erfolgt durch Datasport. Es werden die 3 Abschnittszeiten sowie 2 Wechselzeiten gemessen. Die Teilnehmer erhalten bei der Startnummernausgabe einen Chip, welcher am linken Fuss zu tragen ist. Der Chip ist nach dem Zieleinlauf abzugeben. Sollte der Chip unterwegs verloren werden, haftet der Teilnehmer mit CHF 50.00.

Startgeld: Es werden keine Startgelder zurückerstattet, weder infolge Disqualifikation, Aufgabe, Krankheit oder sonstiger Abwesenheit. Der Startplatz kann nicht ins Folgejahr übertragen werden.

Start: Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich, rechtzeitig am Start zu erscheinen. Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Starterlaubnis.

Wechselzone: Die Wechselzone darf nur von Teilnehmer und Funktionären betreten werden. Zuschauer und Betreuer haben keinen Zutritt zur Wechselzone. In der Wechselzone muss das Velo geschoben werden.

Schwimmen: Das Schwimmen mit Neoprenanzug ist bis zu einer Wassertemperatur von 21.9 Grad erlaubt. Sollte die Wassertemperatur des Sempachersees am Wettkampftag diese Marke überschreiten, gilt ein Neopren-Verbot. Das OK informiert am Wettkampftag spätestens eine Stunde vor dem ersten Start über die aktuelle Wassertemperatur. Die vom Veranstalter abgegebene Badekappe ist beim Schwimmen zwingend zu tragen. Den Anweisungen der SLRG ist jederzeit Folge zu leisten.

Radstrecke: Die Radstrecke findet auf gesperrten öffentlichen Strassen statt. Die Verkehrsregeln sind strikt einzuhalten. Rechts überholen ist verboten. Zuwiderhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften führen zum Ausschluss. Den Anordnungen der Streckenposten und der Polizei ist ausnahmslos Folge zu leisten.

Auf der ganzen Radstrecke herrscht Helmtragepflicht. Es sind nur geprüfte Helme ohne Abänderung erlaubt. Die Helmtragepflicht (Helmriemen muss geschlossen sein) beginnt, bevor das Rad vom Radständer genommen wird, und endet, nachdem das Rad wieder abgestellt wird.

Das Radfahren ist ein Einzelzeitfahren ohne Begleitung. Windschattenfahren ist verboten und kann durch Schiedsrichter mit einer Zeitstrafe geahndet werden. Es sind alle Fahrräder ohne technische Unterstützung zugelassen.

Die Startnummer muss während dem Radfahren am Rücken gut sichtbar getragen werden. Die 2 Runden sind in eigener Verantwortung der Teilnehmer zu absolvieren.

Laufstrecke: Jegliche Art von Begleitung auf der Laufstrecke ist untersagt. Die Startnummer muss während dem Laufen vorne gut sichtbar getragen werden. Die 2 Runden sind in eigener Verantwortung der Teilnehmer zu absolvieren.

Podest und Rangierung: Falls pro Kategorie weniger als vier Teilnehmer/innen klassiert sind, werden sie der nächst-jüngeren/älteren Kategorie zugeteilt (gilt für alle Kategorien).

Hilfeleistung durch Dritte: Die Entgegennahme von Hilfe oder Verpflegung von Dritten sind während dem gesamten Wettkampf nur bei Unfällen erlaubt.

Umweltschutz: Die Teilnehmer haben durch ihr Verhalten die Belange des Umweltschutzes zu respektieren und die Natur nicht mehr als nötig zu belasten. Abfall darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen entsorgt werden.

Haftungsausschluss: Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung und Risiko am Wettkampf teil. Der Veranstalter lehnt, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung ab und haftet insbesondere nicht für Unfälle, Diebstähle, Krankheit und sonstige Schadensfälle.

Datenschutz: Sofern das geltende Datenschutzrecht dies erlaubt, geht der Veranstalter von der Einwilligung der Teilnehmer zur Weitergabe der personenbezogenen Daten (Name und Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) an Partner (z.B. Foto- und Videoservice), Sponsoren, andere Triathlon-Veranstalter und Swiss Triathlon aus. Teile dieser Daten erscheinen auch in der Rangliste. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass am Wettkampf von ihnen Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden und diese auf die Webseite des Veranstalters über Foto- und Videodienste hochgeladen werden. Die Partner und Sponsoren dürfen die Daten für ihre eigenen Dienstleistungen oder Werbezwecke für gezielte, mit dem Veranstalter vorgängig abgesprochene Anschriften und Telefonaktionen (insbesondere für den Sponsor SWICA) im Zusammenhang mit dem Sportevent verwenden. Jeder Teilnehmer/Anmelder kann eine solche Datenbearbeitung mit einem Mail an info@sempacherseetri.ch ablehnen.

Änderungen: Der Veranstalter behält sich Änderungen oder die Absage der Veranstaltung vor. Geleistete Anmeldegebühren werden nicht zurückerstattet und können im Falle einer Absage nicht auf das kommende Jahr übertragen werden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine Ausnahme stellt eine Absage aufgrund zum Zeitpunkt der Veranstaltung bestehender Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 vor: sollte die Veranstaltung aufgrund bestehender Regelungen nicht durchgeführt werden können, können bereits bezahlte Anmeldegebühren rückerstattet, gespendet oder der Startplatz auf das Folgejahr übertragen werden. 

Kurze Strecke, doppelte Herausforderung

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